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   VGH Bayern, 23.04.1997 - 19 B 96.763   

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VGH Bayern, 23.04.1997 - 19 B 96.763 (https://dejure.org/1997,16838)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.1997 - 19 B 96.763 (https://dejure.org/1997,16838)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 1997 - 19 B 96.763 (https://dejure.org/1997,16838)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2006 - 11 LB 334/04

    Auslegung und Definition des Begriffs des Jägers im Sinne des Waffengesetzes

    Zu den Sachbereichen, in denen die Gemeinschaft Aufgaben wahrnimmt, dürfte das (nationale) Sicherheitsrecht, zu dem die Vorschriften des WaffG 2002 zu rechnen sind, nicht gehören (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 23.04.1997 - 19 B 96.763 -, veröffentlicht in JURIS, zum Jagdrecht nach dem BJagdG).
  • VG Stade, 25.08.2021 - 1 A 1451/17

    Ausländerjagdschein; Europarecht; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Einem deutschen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz im Bundesgebiet kann jedoch ein Ausländerjagdschein nach § 15 Abs. 6 BJagdG nicht erteilt werden (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 23. April 1997 - 19 B 96.763 -, Rn. 29, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 19. Mai 2014 - 11 ME 74/14 -, Rn. 10, juris; VG Hamburg, Urteil vom 18. März 2015 - 4 K 3351/14 -, Rn. 38, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2014 - 11 ME 74/14

    Ablegung einer erfolgreichen Jägerprüfung im Bundesgebiet i.R.d. Erteilung und

    Dieser Personenkreis ist vielmehr grundsätzlich - auf die unter Umständen mögliche Ausnahme für den Fall, dass dem betroffenen deutschen Staatsangehörigen die Absolvierung einer deutschen Jägerprüfung nicht möglich oder unzumutbar ist (vgl. hierzu etwa VG Schleswig, Urt. v. 25.6.2002 - 7 A 222/00 -, juris, Rdnr. 23), kommt es hier nicht entscheidungserheblich an - darauf angewiesen, die Jägerprüfung im Bundesgebiet nach den hiesigen Prüfungsvorschriften und -anforderungen zu absolvieren, um nach auf dieser Grundlage bestandener Prüfung einen Jagdschein (allein) auf der Grundlage des § 15 Abs. 5 BJagdG zu erhalten (so auch Bayerischer VGH, Urt. v. 23.4.1997 - 19 B 96.763 -, juris, Rdnr. 27 ff.).
  • VG Hamburg, 18.03.2015 - 4 K 3351/14

    Rücknahme eines Jagdscheins; Anforderungen an die Jägerprüfung

    Vielmehr obliegt es deutschen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz im Bundesgebiet - und diesem Personenkreis gehört auch die Klägerin an - grundsätzlich, die Jägerprüfung nach den hiesigen Prüfungsvorschriften und -anforderungen zu absolvieren, um nach auf dieser Grundlage bestandener Prüfung einen Jagdschein (allein) nach § 15 Abs. 5 BJagdG zu erhalten (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 23. April 1997, 19 B 96.763, juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19. Mai 2014, 11 ME 74/14, juris Rn. 8 ff. m.w.N. f; vgl. zu evtl. möglichen - hier nicht in Betracht kommenden - Ausnahmen im Einzelfall im Übrigen Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urt. v. 25. Juni 2002, 7 A 222/00, juris Rn. 23).
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